KNOW-HOW-ÜBERLASSUNG
Die Überlassung von Know-how ist neben der Übertragung bzw. Lizenzierung von Schutzrechten Geistigen Eigentums ein ganz wesentlicher Teil des Technologietransfers. Dies gilt zumindest, wenn man Technologietransfer als Übertragung und wirtschaftliche Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse von einem Unternehmen auf ein anderes Definiert. Die weiterzugebenden Erkenntnisse können dabei technischer, kaufmännischer oder betriebswirtschaftlicher Natur sein. Diese können dem Know-how-Nehmer seine betrieblichen Tätigkeiten, vor allem seine Produktion, gestatten bzw. ermöglichen.
Bei Technologietransfers sind besonders die kartellrechtlichen Vorschriften zu beachten. Andernfalls droht die Unwirksamkeit der Vereinbarung und die Verhängung von Bußgeldern.