LIZENZVERTRAG
Bei der Verhandlung von einem Lizenzvertrag kommt es zunächst auf finanziell angemessene und praktikable Regelungen an. Es sind aber auch eine Reihe von rechtlichen Vorschriften zu beachten. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht sind dies vor allem die kartellrechtlichen Regelungen sowie die Spezialgesetze im Hinblick auf das jeweilige Schutzrecht, also etwa das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht oder das Designrecht. Bei internationalen Verträgen kommen das Internationale Privatrecht und das Internationale Prozessrecht hinzu.
Besonders kritisch wird dies, wenn am Anfang der potentiellen Vertragsbeziehung vertrauliche Informationen im Vertrauen auf eine künftige Zusammenarbeit offenbart werden – aber gleichzeitig auf eine optimale vertragliche Regelung und Dokumentation verzichtet wird. Scheitert dann eine Kooperation, riskiert der Schutzrechtsinhaber einen faktischen Verlust seines Wirtschaftsguts.
Ein Verhandeln „auf eigene Faust“ ist aber auch sehr kritisch bei Nachverhandlungen im Fall angeblicher Unterlizenzierungen oder sonstiger Leistungsstörungen. Auch hier wird aus falsch verstandener Sparsamkeit gern Geld verschenkt, weil rechtliche Positionen der Parteien im Allgemeinen und der Umfang des jeweiligen gewerblichen Schutzrechtes im Besonderen fehlerhaft eingeschätzt werden.
Die Kanzlei steht für einen Vertragsentwurf und eine Verhandlungsbegleitung ab dem ersten Kontakt mit dem potentiellen Kooperationspartner bereit.