FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Verträge über Forschung und Entwicklung („F&E“), auch Research and Development („R&D“) genannt, lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: Einerseits Kooperationsverträge über gemeinsame Forschung und Entwicklung, andererseits Verträge über Auftragsforschung. Bei den Kooperationsverträgen stehen die Regelungen über den Schutz der Forschungsergebnisse und über die Nutzung bzw. Vermarktung der entwickelten Technologie im Vordergrund. Bei der Auftragsforschung ist wesentlich, ob die Rechte an den Ergebnissen auf den Auftraggeber übertragen werden oder ob diese Rechte beim Auftragnehmer verbleiben und dann lizenziert werden. Im letzteren Fall gibt es naturgemäß starke Überschneidungen mit einem Lizenzvertrag. Weiterhin lassen sich die Verträge in Vereinbarungen zwischen mehreren Unternehmen der Privatwirtschaft einerseits und Vereinbarungen zwischen Privatunternehmen und Hochschulen anderersetis unterteilen.
Für die grundlegenden Regelungen von F&E Verträgen gibt es kostenlose Muster und Formulare, so dass eine anwaltliche Beratung auf den ersten Blick entbehrlich erscheinen mag. Letztlich kann jedoch jedes Projekt faktisch sehr unterschiedlich sein. Dies gilt bei allen obigen Vertragsarten insbesondere für die Definition der bereits vorhanden Altrechte, der zu leistenden F&E-Arbeit, deren Vergütung, sowie der Behandlung der aus der Arbeit resultierenden Neurechte. Die individuellen Besonderheiten sollten im Vertrag berücksichtigt werden. Hierfür ist die Beauftragung eines erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalts grundsätzlich ratsam. Dies gilt vor allem – aber nicht nur – bei grenzüberschreitenden F&E Projekten.