ZWANGSLIZENZ
Die Anwaltskanzlei berät und vertritt Mandanten bzgl. Zwangslizenzen. Und zwar sowohl bei der außergerichtlichen Geltendmachung und Verhandlung von begehrten Lizenzen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung.
Eine Zwangslizenz im Bereich des Geistigen Eigentums ist die unfreiwillige Erteilung einer Nutzungserlaubnis im Bezug auf ein geschütztes Recht. Der Zwangslizenznehmer hat die Erlaubnis aufgrund öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Vorschriften erhalten – und nicht aufgrund der freien Verhandlungsbereitschaft des Schutzrechtsinhabers.
Gegenstand der Zwangslizenz können insbesondere Patentrechte und Urheberrechte sein. Im weiteren Sinn kann eine Zwangslizenz auch dann vorliegen, wenn Zugang bzw. Nutzung von sonstigen (technischen) Infrastrukturen gewährt werden muss. Man spricht dann auch von Zugangsansprüchen. Zunehmende Bedeutung bekommen Zwangslizenzen im Bezug auf Zugangs- und Nutzungsrechte von Daten sowie Plattformen und sonstigen digitalen Infrastrukturen.
Im Zivilrecht kann sich die Zwangslizenz direkt aus den Vorschriften des jeweiligen Schutzrechts, etwa dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Oder indirekt insbesondere aus dem Kartellrecht.
Anwaltliche Unterstützung ist zum einen bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Zwangslizenz notwendig; der Anwalt tritt dann je nach Anspruchsgrundlage entweder beim Bundespatentgericht oder bei dem jeweils zuständigen ordentlichen Gericht auf. Zum anderen ist bei entsprechenden Verhandllungen über den konkreten Vertragsabschluss zu angemessenen Bedingungen die Unterstützung eines Rechtsanwalts sinnvoll.